BGH: Bewertungsportale müssen Angaben prüfen

 

pexels-photo-10727Eine schlechte Bewertung im Netz kann den Ruf von Ärzten, Handwerkern und Rechtsanwälte massiv schädigen. Deren Rechte hat der BGH am Dienstag (01.03.2016) gestärkt. Demnach müssen Bewertungsportale bei Beanstandungen die Angaben genau überprüfen.

Ein Zahnarztbesuch ist in den seltensten Fällen angenehm. Deshalb ist es besonders wichtig, dass zwischen Patient und Behandler die Chemie stimmt. Das war in dem nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall wohl nicht der Fall. Zumindest gab der Patient in dem Internetportal „Jameda.de“ seinem Zahnarzt eine vernichtende Bewertung. Es schrieb: „Ich kann Dr. nicht empfehlen“ und strafte ihn – angelehnt an den Schulnotenschlüssel – mit einer 4,8 ab. Darunter jeweils die Note „6“ für Behandlung, Aufklärung und Vertrauensverhältnis. … mehr dazu beim WDR…

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„Bewertungen könnten ehrlicher werden“

Schlechter Service, kaltes Essen, unfreundliches Personal: Bei Bewertungsportalen können Verbraucher ihrem Ärger Luft machen. Der BGH fordert nun im Zweifel genaue Prüfungen der Bewertungen. Anwalt Michael Terhaag erklärt die Folgen des Urteils für die Verbraucher. 

WDR: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bewertungsportale auf Verlangen künftig konkrete Nachweise vorlegen müssen, ob ein Nutzer tatsächlich beim Bewerteten war. Hat Sie das Urteil überrascht?

Michael Terhaag: Das Urteil hat sich vorher schon abgezeichnet, …mehr dazu beim WDR…

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