Hamburgs Datenschutzbeauftragter ist vorerst mit seinem Vorhaben gescheitert, Facebook vorzuschreiben, Pseudonyme zu akzeptieren. Ein Gericht in Hamburg hat entschieden, dass in solchen Fragen die irischen Stellen zuständig seien.
Facebook darf von Nutzern in Deutschland vorerst weiterhin verlangen, sich mit ihren echten Namen anzumelden. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab einem Eilantrag des Online-Netzwerks statt und stoppte damit eine Datenschützer-Anordnung, die eine Nutzung auch unter Pseudonym vorschrieb (AZ: 15 E 4482/15). …weiterlesen auf Heise.de…